World of Driving GmbH – Reise-AGBs
I Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Reise-Angebote, -Vertragsabschlüsse und -Leistungen der World of Driving GmbH (ggfs. nachfolgend „wir“/“uns“ oder „Reiseveranstalter“ – mit entsprechender Anpassung des Inhalts) über unsere Webseite www.world-of-driving.com.
2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit Abgabe Ihrer Bestellung stimmen Sie der Geltung zu.
II Anbieter und Vertragspartner
World of Driving GmbH
Lochhauser Str. 72
82178 Puchheim
Telefon: +49 1512-9423235
E-Mail: info@world-of-driving.com
Website: www.world-of-driving.com
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 272965
Geschäftsführer: Daniel Hofmeier
UStID: DE351011965
III Leistungen
1. Die World of Driving GmbH veranstaltet begleitete Old-/Youngtimer- und Sportwagenreisen für Selbstfahrer mit gestellten Fahrzeugen, sowie für Reiseteilnehmer mit eigenem Old-/Youngtimer oder Sportwagen. Der Umfang der Leistungen ist in der Reisebeschreibung oder dem individualisierten Angebot beschrieben.
2. Die von der World of Driving GmbH gestellten Fahrzeuge sind versichert (mit Selbstbeteiligung, die im Schadensfall durch den Mieter zu bezahlen ist) und unterliegen den eigenständigen Mietbedingungen, welche bei Anmietung durch den Mieter zu bestätigen sind. Im Schadensfall ist unverzüglich die Reiseleitung zu informieren. Die Bedingungen des Versicherungsvertrages können vom Reiseteilnehmer am Sitz der World of Driving GmbH eingesehen werden.
3. Im Reisepreis grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Versicherungen wie z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Auslandskrankversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Die World of Driving GmbH empfiehlt dem Reiseteilnehmer dringend, das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen ggf. abzuschließen.
IV Abschluss des Reisevertrags
1. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
3. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Der Reiseveranstalter behält sich generell das Recht vor, Reise-Anträge abzulehnen.
5. Zur Teilnahme an Youngtimerreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren.
Zur Teilnahme an Oldtimerreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren.
Zur Teilnahme an Sportwagenreisen berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht unter 7kg/PS (hierzu teilen Sie das Fahrzeuggewicht durch die Motorleistung).
Diese Regelungen haben nicht zum Ziel jemanden auszuschließen, im Sinne der Reisegruppe soll aber eine harmonische Zusammensetzung gewährleistet sein.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen.
6. Mit der Annahme des Reiseantrages des Bestellers durch den Reiseveranstalter wird mittels ausgefertigter Buchungsbestätigung und Ausstellung des Reisepreis-Sicherungsscheines an den Reisenden/Besteller, auf den vollen Reisepreis für alle teilnehmenden Personen eine Anzahlung von 20% pro Person fällig.
Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen.
Der Veranstalter stellt dem Reisenden dazu eine Rechnung aus, welche bis spätestens zum Fälligkeitstag auf das Konto des Veranstalters zu überweisen ist.
Die Restzahlung des Reisepreises ist nach erneuter Rechnungslegung des Veranstalters und gegen Aushändigung der Reiseunterlagen 30 Tage vor Reiseantritt fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto fristgerecht zu überweisen.
Erfolgt die Restzahlung dann nicht binnen einer automatischen Nachfrist von 5 Kalendertagen, so ist der Veranstalter ohne weitere Mahnung berechtigt, den Reiseveranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen und die geleistete Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn einzubehalten, sowie weitere Schadensersatzansprüche gegen Nachweis einzufordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
V Rücktritt / Stornierung
1. Tritt der Besteller von der Reise zurück – gleich aus welchem Grund – gelten nachfolgende prozentualen Beträge als nicht erstattungsfähig vereinbart bzw. sind an den Veranstalter zu zahlen:
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Stornierung der Reise bis einschließlich 121 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises pro Person
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Stornierung der Reise ab 120 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person
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Stornierung der Reise ab 30 Tage bis Reisebeginn: 90% des Reisepreises pro Person
2. Das Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dagegen besteht kein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
3. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
4. Kurzfristige, organisatorisch notwendige, oder durch höhere Gewalt und/oder Streik bedingte Änderungen sind grundsätzlich möglich und begründen bei gleichwertigem Ersatz keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Nachweisliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Falle erfolgt volle Rückerstattung des bislang eingezahlten Reisepreises an den Besteller, ohne dass darüber hinaus Ersatzansprüche an den Veranstalter entstehen. Wird die Reise auf Grund einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes abgesagt, erfolgt Erstattung des Reisepreises auf Grundlage des deutschen Reiserechtes.
6. Die World of Driving GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Die Kündigung des Reisevertrages kann auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden, diese ist insoweit von World of Driving bevollmächtigt.
VI Leistungsänderungen
1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von World of Driving nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2. Die World of Driving GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn World of Driving in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, nach der Erklärung seitens World of Driving über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise, World of Driving gegenüber geltend zu machen.
VII Mitwirkungspflichten des Reisenden
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, der World of Driving GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein und das Recht Schadensersatz zu verlangen entfällt.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
2. Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Besteller den Vertrag kündigen, nachdem er dem Reiseveranstalter erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der World of Driving GmbH die Abhilfe unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
3. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.
4. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
VIII Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der World of Driving GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(2) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Das Team von World of Driving steht bei technischen Problemen an Fahrzeugen der Teilnehmer stets gerne mit Rat und Tat zur Seite, jedoch trifft am Ende immer der Kunde die Entscheidung, ob z.B. eine Weiterfahrt möglich ist oder Reparaturversuche vor Ort vorgenommen werden sollen. Womöglich daraus resultierende Schäden stehen in der Verantwortung des Reisenden.
Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche beispielsweise nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
IX Geltendmachung von Ansprüchen
1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651c bis f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der World of Driving GmbH gegenüber geltend zu machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in XII 1. bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber der World of Driving GmbH unter dessen Firmenanschrift erfolgen.
X Verantwortlichkeit des Reisenden für Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1. Die World of Driving GmbH informiert an der Reise teilnehmende Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.
2. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
3. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der World of Driving GmbH bedingt.
XI Verantwortlichkeiten und Haftung des Reisenden
1. Der Besteller und seine Begleitpersonen/Beifahrer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Reise teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen selbst oder deren Fahrzeugen verursachten Schäden. Es gilt die StVo des Landes in dem die Veranstaltung stattfindet.
2. Der Besteller versichert, persönlich und gesundheitlich zum Antritt der Reise in der Lage zu sein und über einen Reisepass/Personalausweis zu verfügen, der bei Reiseantritt noch mind. 6 Monate Gültigkeit hat, sowie bei Reiseantritt im Besitz eines gültigen, EU-Führerscheins für PKW zu sein. Ferner ist sein Fahrzeug ausreichend EU-gesetzlich zugelassen und versichert.
3. Die Teilnahme an der Veranstaltung mit einem anderen als in der Anmeldung bezeichneten Fahrzeug ist unzulässig, es sei denn, dieses Fahrzeug entspricht der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen Baujahresbegrenzung bzw. Leistungsgewichtbegrenzung oder der Veranstalter hat rechtzeitig vor der Veranstaltung seine schriftliche Zustimmung erteilt. Ein Zuwiderhandeln gilt als grober Vertragsverstoß und berechtigt den Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages mit der Folge eines sofortigen Teilnahmeausschlusses. Der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen verbleibt in einem solchen Falle als Schadensersatz beim Veranstalter, es sei denn, der Besteller/Teilnehmer weist nach, dass im Zusammenhang mit der Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
4. Reiseteilnehmer, welche ein Fahrzeug von der World of Driving GmbH fahren, müssen am Tag des Reisebeginns 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B sein. Anerkannt sind alle EU-Führerscheine sowie diesen gleich gestellte Fahrerlaubnisse. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.
5. Der Reiseteilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Die Haftung eines Reiseteilnehmers am Steuer eines Fahrzeuges von World of Driving entspricht der Haftung, die der Reisende als Führer eines eigenen oder berechtigt benutzten Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu tragen hat. Er wird in die Handhabung der Fahrzeuge eingewiesen und ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Reiseteilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfall- und anderen Schäden an Fahrzeugen von der World of Driving GmbH bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten.
6. Der Reiseteilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Behandlung des oder der World of Driving GmbH-Fahrzeuge.
7. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist für verpflichtend für jene Reiseteilnehmer, welche ein World of Driving GmbH-Fahrzeug fahren. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich mit der Reiseteilnahme, sich an die Anweisungen der Reiseleitung zu halten, insbesondere im Falle einer Panne oder eines Unfalls.
8. Für die Bearbeitung von Bußgeldern, welche Reiseteilnehmer als Fahrer betreffen, behält sich die World of Driving GmbH vor, eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 20,- € pro Fall zu erheben, unabhängig von der Höhe des Bußgeldbetrages.
XII Allgemeine Bestimmungen/ Gerichtsstand
1. Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Ist der Reiseteilnehmer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Puchheim. Entsprechendes gilt, wenn der Reiseteilnehmer „Unternehmer“ i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Reiseteilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
3. Einverständniserklärung Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die World of Driving GmbH und deren beauftragte Dienstleister während der Teilnahme an der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen - welche seine Person ganz oder teilweise abbilden - inklusive Tonaufnahmen erstellen, anschließend bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten und/oder in Medien jeglicher Art öffentlich zugänglich machen, insbesondere auch zu kommerziellen Zwecken. Auf eine Entlohnung hierfür verzichtet der Kunde ausdrücklich. Das Recht des Kunden, der Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu widersprechen, bleibt unberührt.
XIII Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand: 22.02.2023